Inklusion an der Gesamtschule Berger Feld
Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Förderbedarfen oder besonderen Bedürfnissen, gemeinsam in einer Schule lernen können. An der Gesamtschule Berger Feld profitieren wir davon, dass jeder Mensch einzigartig ist und besondere Talente hat.
Wir setzen uns dafür ein, eine inklusive Lernumgebung zu schaffen, in der Vielfalt als Stärke gesehen wird. Das Ziel ist, jeder Schülerin und jedem Schüler die bestmöglichen Bildungschancen zu bieten und dabei individuell zu fördern. Bei uns lernen Kinder und Jugendliche gemeinsam und unterstützen sich gegenseitig. Durch unsere inklusive Beschulung sollen Barrieren abgebaut werden, damit alle Schülerinnen und Schüler voneinander profitieren, sich wohlfühlen und zusammenwachsen.
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Grundlage für die Inklusion, d.h. das Recht auf ein gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Menschen, bildet die UN-Menschenrechtskonvention von 2009. Dort heißt es in Artikel 24, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass Deutschland und damit auch das Land NRW verpflichtet ist dieses Abkommen schrittweise umzusetzen.
Im 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW vom 16. Oktober 2013 wird dieser Verpflichtung in Leitentscheidungen Rechnung getragen. Dort heißt es, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden.
